Für Erben

Sie sind von uns kontaktiert worden?

Dann können Sie sich freuen. Denn es ist sehr gut möglich, dass Sie Erbe geworden sind in einer Nachlassangelegenheit.
Auch wenn Sie die betreffende Person nicht kennen, kann es zum Beispiel sein, dass Sie Nachkomme eines Bruders oder einer Schwester der Großeltern des Verstorbenen sind. Oder sogar der Urgroßeltern. Andernfalls hätte das Gericht Sie längst kontaktiert.

Wir kümmern uns um die Nachlässe, bei denen das Nachlassgericht bislang keine Erben finden konnte. MitarbeiterInnen eines Gerichts sind keine Genealogen – das macht den Unterschied.

Wie der Prozess verläuft, bis die Erben feststehen und die Auszahlung erfolgt – das können Sie hier nachlesen.

Ablauf Nachlassangelegenheit

Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, eine Nachlassangelegenheit bereits zu Beginn auch vom Ende her zu betrachten.

Fragen und Antworten

Einige Fragen, die Sie als Erben bewegen, haben wir zusammengestellt. Die Antworten können Sie hier nachlesen.